Beschlussvorlage - 14GV/23/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt

  1. Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-anlage Plath 1“ in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 11/2023, einschl. der Begründung, Planzeichnung und der EAB.

 

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“, einschließlich der Planzeichnung sowie der Begründung und EAB ist öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs, einschl. Begründung und EAB zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung sollen auf einer Fläche von ca. 61 ha eine AGRI-PVA errichtet werden.

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sowie den Betrieb der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion sichern.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 61 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 32, 34, 35/1 und 36 der Flur 1 in der Gemarkung Plath.

Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan, Begründung und der EAB, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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