Beschlussvorlage - 09GV/23/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt einer Annahme folgender Spende zu:

 

 

Herr Dr. Mario Selno  Sachspende (1.248,31 €) in Form eines Defibrillators mit Schrank und 1. Inspektion für die Freiwillige Feuerwehr Hauptstraße 7A.

Verwendungszweck: Lebensrettendes medizinisches Gerät zur Benutzung für die Allgemeinheit im Notfall

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4

Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

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Finanz. Auswirkung

keine

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