Beschlussvorlage - 09GV/23/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt einer Annahme folgender Spende zu:

 

Herr Marcel Süße hat der Gemeinde Pragsdorf eine Hebebühne für einen Tag zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die entstandenen Kosten in Höhe von 150,00 € wurden durch Herrn Süße beglichen. 

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4

Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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