Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt, dass für das Wahlgebiet der Gemeinde ein Wahlbereich gebildet wird.

 

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Sachverhalt

Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 gemäß § 3 Abs. 2 LKWG M-V als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Kommunalvertretungen, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

Das Wahlgebiet für die Wahl der Gemeinde Cölpin umfasst das Gebiet der Kommune mit einer Einwohnerzahl von 901 (Stand 31.12.2022). Bei Wahlgebieten bis zu 25.000 Einwohnern können mehrere Wahlbereiche festgelegt werden, darüber hinaus sind mehrere festzulegen. Über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Vertretung vor jeder allgemeinen Wahl. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist für das Wahlgebiet Cölpin nur ein Wahlbereich notwendig.

Die Einteilung der Wahlbezirke wird durch die Gemeindewahlbehörde vorgenommen.

 

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rechtliche Grundlagen

Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V § 61

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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