Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Einreicher:
- Gemeindewahlleiter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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29.02.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 12 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V in Verbindung mit § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V ist den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 EUR für die Vorsitzenden und je 25,00 EUR für die weiteren Mitglieder zu zahlen. Die Kommunalvertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen. Ab der Kommunalwahl 2019 wurden den Mitgliedern der Wahlvorstände 50,00 EUR gezahlt.
Es wird darauf hingewiesen, dass besonders im Hinblick auf verbundene Wahlen mit einem erhöhten Zeitfaktor bei der Ermittlung der Ergebnisse zu rechnen ist. Gleichzeitig soll die Erhöhung auch als Anreiz zur Gewinnung von Wahlhelfern angesehen werden.
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bleibt unverändert - 30,00 EUR je einberufene Sitzung.
