Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin stimmt der beiliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ zu.

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Sachverhalt

Mit der E-Mail vom 5. Januar 2024 wurde durch die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte die Aufforderung an die Gemeinde Cölpin gegeben, sich zu dem Vorentwurf (Stand: 27.11.2023) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ zu äußern.

Mit der Übergabe der Unterlagen kann die Gemeinde Cölpin bis zum15. März 2024 eine Stellungnahme abgeben. Es sind beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Raumordnungsgesetz

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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