Beschlussvorlage - 14GV/24/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) den Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2 An der Rinderkoppel“, einschl. der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie der AFB. Des Weiteren ist ist der Vorentwurf öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung. 

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs, einschl. Begründung mit Umweltbericht und AFB zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung sollen auf einer Fläche von ca. 36 ha eine AGRI-PVA errichtet werden.

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

Der Investor beabsichtigt auf einer Acker-, Dauergrünlandfläche mit Schnittnutzung und Dauergrünlandfläche mit Weidenutzung gem. DIN SPEC 91434 eine Agri-PV zu errichten.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 36 ha und erstreckt sich über Teilflächen der Flurstücke 81, 82/1 und 86, Flur 1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 31/14, Flur 2 in der Gemarkung Plath.

 

Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan, Begründung mit Umweltbericht und der EAB, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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