Beschlussvorlage - 05GV/23/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt folgender Sachspende zu:

 

Frau Annegret Rosenmüller hat der Gemeinde Groß Nemerow eine Sachspende in Form einer Bank bereitgestellt (649,00 €).

 

Diese soll am Rad-Wanderweg des Tollensesee aufgestellt werden.

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Groß Nemerow die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4 Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow

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Finanz. Auswirkung

keine

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