Informationsvorlage - 00SV/24/026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Durch einen Unternehmer wurde der Bürgermeister auf die schwierige Lage der Betreiber von Vergnügungsstätten / Spielhallen angesprochen. Seinerseits besteht das Interesse, eine vorhandene Spielhalle in Burg Stargard zu übernehmen, allerdings nicht zu den aktuell geregelten Konditionen. Eine Betreibung einer Spielhalle mit einem Steuersatz von 15 % des Einspielergebnisses sei wirtschaftlich nicht darstellbar.

 

Dementsprechend soll dahingehend beraten werden, ob für die Mitglieder des Finanzausschusses eine Absenkung des Steuersatzes etwa auf 10 % des Einspielergebnisses in Frage kommt.

Die Einnahmen aus Vergnügungssteuern beliefen sich im Jahr 2023 auf knapp 40 T€.

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern, KAG M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...