Informationsvorlage - 00SV/24/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Vergnügungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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18.03.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Sachverhalt
Durch einen Unternehmer wurde der Bürgermeister auf die schwierige Lage der Betreiber von Vergnügungsstätten / Spielhallen angesprochen. Seinerseits besteht das Interesse, eine vorhandene Spielhalle in Burg Stargard zu übernehmen, allerdings nicht zu den aktuell geregelten Konditionen. Eine Betreibung einer Spielhalle mit einem Steuersatz von 15 % des Einspielergebnisses sei wirtschaftlich nicht darstellbar.
Dementsprechend soll dahingehend beraten werden, ob für die Mitglieder des Finanzausschusses eine Absenkung des Steuersatzes etwa auf 10 % des Einspielergebnisses in Frage kommt.
Die Einnahmen aus Vergnügungssteuern beliefen sich im Jahr 2023 auf knapp 40 T€.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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