Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung einer Bauleitplanung mit dem Ziel der Schaffung von Gemeinbedarfs- und Sondergebietsflächen an der Carl-Stolte-Straße in Burg Stargard zu.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen schließen, die in der Folge durch einen Vertragspartner auf eigene Kosten umgesetzt werden. Dazu dazu gehört u.a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten.

 

Mit dem anliegenden städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin - terraplan GmbH, Am Goldfischteich 14 in 39615 Seehausen - , auf ihre Kosten die Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 29 “Carl-Stolte-Straße” der Stadt Burg Stargard zu veranlassen. Hierfür wird das Planungsbüro Baukonzept architekten + ingenieure, Gerstenstraße 9 in 17034 Neubrandenburg beauftragt.

 

Mit der Durchführung der Bauleitplanung soll die Schaffung bzw. Ausweisung von Gemeinbedarfs- und Sondergebietsflächen an der Carl-Stolte-Straße erfolgen. Die terraplan GmbH fungiert dabei als Vorhabenträgerin.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 Baugesetzbuch (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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