Beschlussvorlage - 09GV/24/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme einer Spende von der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz in Höhe von 250,00 Euro zum Kauf eines Outdoor-Bücherschrankes zu.

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Ab 1.000,00 Euro muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§   6 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen auf dem Produktsachkonto 28100.46290000

 

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