Beschlussvorlage - 09GV/24/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation für den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 7 “Am Haussee” in der Gemeinde Pragsdorf.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Haussee“ in der Fassung vom Juni 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.08.2023 bis zum 11.09.2023.

Der Inhalt der in den Ergebnissen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 + 2 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft und sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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