Beschlussvorlage - 09GV/24/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Spender: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, John-Schehr-Str. 1, Neubrandenburg

 

Höhe der Spende: 250,00 €

 

Zuwendungszweck: Unterstützung 60. Park- und Seefest der Gemeinde Pragsdorf

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1 000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. Für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis maximal 99,99 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe über die Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4, Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf § 6 Nr. 4

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 250, 00 €
 

 

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