Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlbereichseinteilung zur Kommunalwahl 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Einreicher:
- Gemeindewahlleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.04.2024
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Sachverhalt
Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 gemäß § 3 Abs. 2 LKWG M-V als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Kommunalvertretungen, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Das Wahlgebiet für die Wahl der Stadtvertretung in Burg Stargard umfasst das Gebiet der Kommune mit einer Einwohnerzahl von 5.289 (Stand 31.12.2022). Bei Wahlgebieten bis zu 25.000 Einwohnern können mehrere Wahlbereiche festgelegt werden, darüber hinaus sind mehrere festzulegen. Über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Vertretung vor jeder allgemeinen Wahl. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist für das Wahlgebiet Burg Stargard nur ein Wahlbereich notwendig.
Die Einteilung der Wahlbezirke wird durch die Gemeindewahlbehörde vorgenommen.
Abstimmungsergebnisse:
Ausschuss |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
FA |
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WiFö |
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SEA |
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HA |
10 |
0 |
0 |
