Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt ein Wahlbereich gebildet wird.

 

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Sachverhalt

Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 gemäß § 3 Abs. 2 LKWG M-V als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Kommunalvertretungen, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

Das Wahlgebiet für die Wahl der Stadtvertretung in Burg Stargard umfasst das Gebiet der Kommune mit einer Einwohnerzahl von 5.289 (Stand 31.12.2022). Bei Wahlgebieten bis zu 25.000 Einwohnern können mehrere Wahlbereiche festgelegt werden, darüber hinaus sind mehrere festzulegen. Über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Vertretung vor jeder allgemeinen Wahl. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist für das Wahlgebiet Burg Stargard nur ein Wahlbereich notwendig.

Die Einteilung der Wahlbezirke wird durch die Gemeindewahlbehörde vorgenommen.

 

Abstimmungsergebnisse:

Ausschuss

Ja

Nein

Enthaltung

FA

 

 

 

WiFö

 

 

 

SEA

 

 

 

HA

10

0 

0

 

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rechtliche Grundlagen

Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V § 61

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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