Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände auf 100,00 EUR ab der Kommunalwahl 2024. Diese Regelung gilt auch für alle weiteren Wahlen und Abstimmungen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V in Verbindung mit § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V ist den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 EUR für die Vorsitzenden und je 25,00 EUR für die weiteren Mitglieder zu zahlen. Die Kommunalvertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen. Ab der Kommunalwahl 2019 wurden den Mitgliedern der Wahlvorstände 50,00 EUR gezahlt.

Es wird darauf hingewiesen, dass besonders im Hinblick auf verbundene Wahlen mit einem erhöhten Zeitfaktor bei der Ermittlung der Ergebnisse zu rechnen ist. Gleichzeitig soll die Erhöhung auch als Anreiz zur Gewinnung von Wahlhelfern angesehen werden.

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bleibt unverändert - 30,00 EUR je einberufene Sitzung.

 

Abstimmungsergebnisse:

Ausschuss

Ja

Nein

Enthaltung

FA

 

 

 

WiFö

 

 

 

SEA

 

 

 

HA (mit Änderung)

10

0 

0

 

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rechtliche Grundlagen

LKWG / LKWO

 

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Finanz. Auswirkung

Erhöhte Aufwendungen im Produkt 12190.56990000

 

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