Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 24.04.2024 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die

   

5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Fichtenweg“, der Stadt Burg Stargard,

 

bestehend aus der Planzeichnung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die 5. Änderung des B-Plan Nr. 1 „Fichtenweg“ mit der Begründung bekannt zu geben.

 

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen unbebaute Fläche nachzuverdichten und so die Wohnbauflächen zu erweitern.

Die Fußwege aus der wirksamen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Fichtenweg“, die im Plangeltungsbereich der 5. Änderung liegen, werden als allgemeines Wohngebiet bzw. private Grünflächen überplant. Die Fußwege nördlich des Fichtenwegs und nördlich des Ahornwegs existieren nicht bzw. nicht mehr. Der Fußweg zwischen Ahornweg und Lindenweg ist vorhanden und wird künftig nicht mehr benötigt. Der ehemalige Spielplatz wird als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Erholungsgarten überplant.

 

Abstimmungsergebnisse:

Ausschuss

Ja

Nein

Enthaltung

FA

 

 

 

WiFö

 

 

 

SEA

7

0

0

HA

8 

0 

2 

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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