Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Windenergieanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.03.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard begrüßt die Forderungen der Bürgerinitiative u. a. aus den Orten Cammin, Riepke, Godenswege, Teschendorf, Gramelow, Loitz, Sabel sowie Burg Stargard und spricht sich unter den gegebenen Umständen ebenfalls gegen die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet aus.
Zur Unterstützung dieser Zielstellung wird der Bürgermeister befugt, ein Gutachten (artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) zur Ermittlung von schützenswerten Tierarten für die ausgewiesenen Gebiete erstellen zu lassen.
Sachverhalt
Durch die Bürgerinitiative "Gegenwind um den Camminer See" wurde in einer Einwohnerversammlung am 08.02.2024 sehr deutlich gemacht, dass ein Ausbau von Windenergieanlagen im Gebiet Burg Stargard nicht gewünscht ist (siehe Präsentation vom 08.02.2024).
Bereits in der Vergangenheit wurde durch die Stadtvertretung Burg Stargard immer wieder deutlich gemacht, dass ein Bau von Windenergieparks im weiteren Umfeld der Burganlage grundsätzlich nicht gewollt ist, um die Sicht in die Kulturlandschaft nicht weiter zu verfremden. Darüber hinaus sind jedoch nach wie vor viele negative Aspekte im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien schlecht, bis gar nicht gelöst (z.B. Ableitung des überschüssigen Stroms; einseitige Belastung von Anliegern ohne Kompensation, jedoch starke Bevorteilung von Investoren, Landeigentümern), weshalb viele Einwohnerinnen und Einwohner zusätzliche Flächenausweisungen ablehnend gegenüber stehen.
Durch die nunmehr seit Anfang 2022 bestehende Gesetzeslage, wurde die Ausweisung von Windeignungsgebieten jedoch nicht nur vereinfacht, sondern auch für jedes Bundesland als Verpflichtung geregelt, wobei gleichzeitig Ausschlusskriterien zusätzlich beschränkt wurden.
In der derzeitigen Phase sind die Kommunen aufgefordert Ausschlusskriterien aufzuzeigen, die einer Ausweisung neuer Eignungsgebiete entgegenstehen. Unter anderem können dies artenschutzrechtliche Belange sein. Aus diesem Grunde soll der Bürgermeister befugt werden, die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zur Ermittlung schützenswerten Tierarten in den zunächst vorgesehenen Potenzialflächen zu veranlassen.
Die Verwaltung hat bereits zum Vorentwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte eine Stellungnahme abgegeben. Die zu erarbeitenden Unterlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) können dann im Zuge der Trägerbeteiligung zum Entwurf verwendet werden. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Fachbeitrages wurden verwaltungsseitig lediglich grob ermittelt.
Abstimmungsergebnisse:
Ausschuss |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
FA |
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WiFö |
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SEA |
6 |
0 |
1 |
HA |
9 |
0 |
1 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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