Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation zum Entwurf des B-Planes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushalt sind Mittel in Höhe von 7.500 € für die Erarbeitung von Bauleitplänen eingestellt (11401.56250000).

 

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Anlagen

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