Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Burg Stargard und dessen 1. und 2. Stellvertreter mit der Vertretung der Gemeinde Cölpin in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der e.dis AG für die 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Sachverhalt

 

Der Bürgermeister der Gemeinde ist in seiner Funktion geborenes Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband.

Es ist notwendig, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der bei Abwesenheit des Bürgermeisters bzw. dessen Stellvertreter an den Sitzungen des Verbandes teilnehmen kann. Da der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard bzw. einer der beiden Stellvertreter regelmäßig an den Verbandsversammlungen teilnehmen, wäre eine lückenlose Vertretung gegeben.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 156 Abs. 2 und 4 Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine
 

 

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