Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin.

 

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Sachverhalt

 

Die Beschlussfassung zur Neuregelung der Hauptsatzung begründet sich durch die Notwendigkeit der Anpassung an kommunale Veränderungen, an teilweise geänderte Rechtsgrundlagen und aus Erfahrungswerten der vergangenen Wahlperiode. Darüber hinaus soll durch die Anpassung einzelner Regelungen bürokratischer Mehraufwand vermieden werden.

Bei der Erstellung des Satzungsentwurfes orientierte sich die Verwaltung an das empfohlene Muster des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Hauptsatzung soll mit Beginn der Wahlperiode 2024 - 2029 in Kraft treten.

 

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bei Anpassung der Aufwandsentschädigungen: 

Erhöhung der Aufwendungen in den Konten 11100.50110000 und 11100. 50130000 auf insg. ca. 22.600 € (bisher: ca. 14 T€)

 

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Anlagen

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