Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt der Geschäftsordnung für Gemeindevertretung Cölpin zu.

 

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Sachverhalt

 

Jede Gemeindevertretung gibt sich zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung. In ihr werden verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gemeindevertretung regelmäßig auftreten, getroffen.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung begründet sich aus der Anpassung an kommunale Veränderungen, an teilweise geänderte Rechtsgrundlagen und aus Erfahrungswerten der vergangenen Wahlperiode. Darüber hinaus soll durch die Anpassung einzelner Regelungen bürokratischer Mehraufwand vermieden werden.

 

Bei der Erstellung der Geschäftsordnung orientierte sich die Verwaltung an das empfohlene Muster des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Geschäftsordnung soll mit Beginn der Wahlperiode 2024 - 2029 in Kraft treten.

 

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rechtliche Grundlagen

 § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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