Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Änderung der Geschäftsordnung entsprechend Anlage 1.

 

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Sachverhalt

Mit Änderung der Kommunalverfassung ist in § 32 a neu geregelt worden, dass die Besetzung von Gremien oder die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren erfolgt.

Aus diesem Grunde ist vor der Besetzung der Gremien die Änderung der bestehenden Geschäftsordnung zumindest in diesen Punkten erforderlich.

Eine gänzliche Neufassung der Geschäftsordnung ist für die ab September 2024 beginnende Sitzungsrunde vorgesehen.

 

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rechtliche Grundlagen

 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

 

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Anlagen

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