Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

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Sachverhalt

 

Die Anpassung der Gebührensätze für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.

abflusslose Gruben    neu: 17,98 €/m³       bisher: 17,36 €/m³      Änderung: + 0,62 €/m³

Kleinkläranlagen        neu: 24,37 €m³        bisher: 28,94 €/m³      Änderung: - 4,57 €/m³

 

Mit der Beschlussfassung zur Gebührensatzung werden die beiliegenden Gebührenkalkulationen gebilligt.

 

Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01.01.2026.

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rechtliche Grundlagen

 

KV M-V, KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

 

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Anlagen

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