Informationsvorlage - 00SV/24/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Teilweise sind die Buswartehallen im Gebiet der Stadt Burg Stargard in einem schlechten Zustand, müssen ggf. auch kurzfristig im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen ausgetauscht werden. 

Um bei zukünftigen Maßnahmen die Buswartehallen im Stadtgebiet einheitlich zu gestalten, soll eine Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses eingeholt werden. Verwaltungsseitig werden Buswartehallen entsprechend des Modells Köln K3 a/a präferiert, zumal dieses zu angemessenen Kosten, bei für den öffentlichen Raum entsprechend nötiger Qualität zu erwerben wäre. 

Sollte der Ausschuss der Empfehlung der Verwaltung folgen, würde für zukünftige Straßenbau- bzw. Umgestaltungsmaßnahmen ein entsprechendes Wartehallenmodell in entsprechenden Ausschreibungen Berücksichtigung finden. Mit der Neugestaltung der Loitzer Straße in Teschendorf ist das genannte Modell bereits gewählt worden.

 

Bis dato gibt es Seitens des Ausschusses keine Festlegung für ein Modell einer Wartehalle. Ähnliche Empfehlung wurden in der Vergangenheit  jedoch bereits für die Straßenbeleuchtung oder auch für die Gehwege eingeholt.

 

Die Wartehalle besteht aus feuerverzinktem Stahl und hat folgende Abmessungen: Breite 3180 mm, Tiefe 2080 mm, Höhe 2440 mm (lichte Höhe 2.290 mm) und wird im Herstellerwerk fertigmontiert. Die Wartehalle ist von allen Seiten gut einsehbar und besteht aus 2 Seitenwänden aus je einem Einscheibensicherheitsglas-Wandelement und die Rückwand besteht aus drei Einscheibensicherheitsglas-Wandelementen. Das Dach besteht aus Trapezblech und die Farbe der Wartehalle wird in der RAL-Farbe 7016 (anthrazitgrau) ausgewählt.

 

Zusätzlich würden die Bushaltestellen mit einer Sitzbank U – 20 ausgestattet. Diese Sitzbank hat 3 Sitzplätze ohne Rückenlehne und hat folgende Maße: 1545 mm (Breit), 475 mm (Höhe). Der Aufbau einer Wartehalle ließe sich bei Bedarf auch durch den städtischen Bauhof realisieren. 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V / Hauptsatzung

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Finanz. Auswirkung

Durch die Einholung der Empfehlung entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. Sofern im Rahmen von Unterhaltungs- oder Verkehrssicherungsmaßnahmen eine Beschaffung notwendig ist, erfolgt die Finanzierung bei entsprechender Deckung über den laufenden Haushalt.

Die Kosten für den Erwerb eines entsprechenden Modells inklusive Sitzbank sowie Abfallbehälter belaufen sich derzeit auf 6 bis 7 T€.

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Anlagen

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