Informationsvorlage - 00SV/24/030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV soll eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen im Finanzausschuss besprochen und empfohlen werden.

 

Der derzeitige Beschluss der Stadt Burg Stargard sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:

Für den Wehrführer beträgt die Entschädigung 170,00 € pro Monat, für den Stellvertretenden Wehrführer 85,00 € pro Monat, für den Jugendwart 85,00 €, für den Gerätewart 30,00 € und für den 1. Gruppenführer LG Teschendorf 30,00 € pro Monat.

 

Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 4.800 € jährlich.

 

Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 wären folgende neue Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard möglich:

 

  • Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat
  • Stellvertretenden Wehrführer 125,00 € pro Monat
  • Gerätewart 100,00 € pro Monat
  • Jugendwart 125,00 € pro Monat

Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung soll insbesondere berücksichtigt werden:

  • die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
  • einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
  • die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
  • die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,
  • die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,
  • die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und die
  • Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.

 

Die Möglichkeit der Anhebung der Entschädigungen soll zunächst im Finanzausschuss vorbesprochen werden. Die eigentliche Beschlussvorlage könnte dann - insbesondere auch unter Berücksichtigung der haushalterischen Gesamtsituation - in der letzten Sitzungsrunde beraten und beschlossen werden.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

FwEntschVO M-V

Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

Loading...