Beschlussvorlage - 00SV/24/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Gestaltungsvorschlag für den geplanten Spielplatz in Quastenberg sowie der dazugehörigen Auswahl an Spielgeräten/Ausstattungsgegenständen zu.

Der Bürgermeister wird unter Voraussetzung der finanziellen Deckung beauftragt, alle nötigen Schritte für die Anschaffung und den Aufbau der Spielgeräte einzuleiten.

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Sachverhalt

Der Bau eines Spielplatzes für den Ortsteil Quastenberg sowie für die nebenliegenden Wohngebiete Sannbruch und Sannbruch-Ost ist  beschlossene Zielstellung der Stadt Burg Stargard entsprechend B-Plan "Alt Gärtnerei". 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden verwaltungsseitig im Februar 2024 Fördermittel beantragt. Diese wurden als Zuschuss mit einem Höchstsatz von 10.000 € bewilligt. 

Um den Zuschuss abrufen zu können, soll festgelegt werden, welche Ausrichtung der Spielplatz bekommen soll. Unter anderem müssen hierfür Spielgeräte festgelegt werden, womit der Spielplatz ausgestattet werden soll. 

Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.100 m². Der Spielplatz soll auf verschiedene Bedürfnisse, verschiedener Altersklassen, eingehen. Je abwechslungsreicher er gestaltet ist, desto interessanter wird er. Er kann ein Platz für die ganze Familie sein. In der Anlage befindet sich eine durch das Bauamt erstellte Karte des Platzes und möglichen Spielgeräte/Ausstattungsgegenstände. Auf die Beauftragung eines Garten- und Landschaftsplaners wurde verzichtet, da die nur begrenzt verfügbaren Mittel für Spielgeräte verwendet werden sollen und nicht für Planung. 

 

Der Aufbau der Spielgeräte ist durch die Mitarbeiter des Bauhofes geplant. Es ist vorgesehen zunächst Spielgeräte bzw. Ausstattungsgegenstände in einem Umfang von 12 – 14 T€ zu beschaffen, damit zumindest die zugesagten Fördermittel in Höhe von 10 T€ genutzt werden können. Die Finanzierung der übrigen Spielgeräte soll durch Erlöse bei Grundstücksveräußerungen erfolgen.

 

In der Vergangenheit gab es immer wieder den Wunsch nach einem Spielplatz im Bereich der Wohngebiete Sannbruch und Sannbruch-Ost, insbesondere da in ursprünglichen B-Plan-Entwürfen noch Flächen hierfür ausgewiesen wurden.

Mit der Beplanung des WG "Alte Gärtnerei" konnte diese Thematik nochmals aufgegriffen und eine Fläche ausgewiesen werden, mit der auch die nötigen Abstände zu umliegenden Bebauungen gewährleistet werden können.

Die Spielgeräte sind nur Beispielhaft anhand von Herstellerkatalogen ausgewählt. Die Ausschreibung hierzu hat natürlich neutral zu erfolgen, genauso sind auch Änderungen der Auswahl möglich.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, GemHVO – Doppik, SpielplFÖRL M-V

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 10.000 €

Ausgaben in Höhe von 50.000 €

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Anlagen

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