Informationsvorlage - 00SV/24/041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Anlage erhalten Sie den ersten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vorläufige Version handelt, die noch Änderungen unterliegen kann. Im Ergebnishaushalt konnte der Ausgleich durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage erreicht werden. Der Finanzhaushalt ist nur auf Grund von positiven Vorträgen aus den Vorjahren ausgeglichen. Für die geplanten Investitionen wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich sein. Wir haben den Haushalt mit allen Produkten für Sie zusammengestellt, sodass Sie die Möglichkeit haben, sich ein umfassendes Bild zu machen und eigene Vorschläge einzubringen.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V; GemHVO

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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