Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin beschließt den Abschluss des in der Anlage beigefügten Wegenutzungsvertrages für Strom mit der E.DIS Netz GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab 09.05.2026.

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Sachverhalt

Der zwischen der Gemeinde Cölpin und der E.DIS Netz GmbH bestehende Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom vom 09.05.2006 läuft zum 08.05.2026 aus. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung  und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.

Der Ablauf des Vertrages muss laut § 46 Abs. 3 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG mindestens zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden. Nach Bekanntmachung am 19.01.2024 hat sich die E.DIS Netz GmbH um den Neuabschluss des Vertrages beworben.

Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung - KAV gesetzlich geregelt.

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 

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Finanz. Auswirkung

siehe Pkt. 4 Wegenutzungsvertrag 

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Anlagen

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