Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/016
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 6 "Am Koppelberg" Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin - erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 05.05.2021 der Gemeindevertretung Cölpin und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Cölpin erneut die Satzung zum
Bebauungsplan Nr. 6 “Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin
bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B sowie die Begründung mit Umweltbericht. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet “Waldlandschaft bei Cölpin” wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung des B-Planes Nr. 6 “Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Sachverhalt
Mit dem B-Plan Nr. 6 “Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin wird Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstützpunktes mit Übungsplatz und Löschwasserentnahmestelle geschaffen.
Ein erneuter Satzungsbeschluss wird erforderlich, weil im Zuge der Abwägung im Entwurfsverfahren die Planzeichnung sowie Erläuterungen darauf geändert werden mussten. Dazu erfolgte im Nachgang eine sog. Betroffenenbeteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange, die diese Änderungen geforderte hatten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,8 kB
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