Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die "Richtlinie der Gemeinde Cölpin zu Ehrungen und sonstigen Anlässen". Die Richtlinie vom 21.03.2023 tritt mit Bekanntmachung der geänderten Richtlinie außer Kraft.

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Sachverhalt

Für Ehrungen durch den Bürgermeister der Gemeinde bei Altersjubiläen ab dem 80. Geburtstag, danach alle fünf Jahre, erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 1 ein Präsent im Wert von 20,00 €. Hier soll künftig ein Betrag in Höhe von 30,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Für Ehrungen anlässlich von Ehejubiläen erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 2  zur "Goldenen Hochzeit", zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum ein Präsent in Höhe 30,00 €. Hier soll künftig ein Betrag in Höhe von 50,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Für Ehrungen bei Firmenjubiläen ab dem 20. Firmenjubiläum überreicht der Bürgermeister entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 4 ein Präsent im Wert von 30,00 €.  Künftig soll für die Ehrungen ab dem 25. Firmenjubiläum, danach alle fünf Jahre ein Präsent in Höhe von 50,00 € überreicht werden.

Für Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund besonderer Verdienste überreicht der Bürgermeister entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 4 ein Präsent im Wert von 20,00 €. Künftig soll ein Präsent in Höhe von 30,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Für sonstige Anlässe lt. Richtlinie § 4 wird eine Anerkennung im Wert von 20,00 € überreicht.

Künftig soll ein Präsent in Höhe von 100,00 € überreicht werden.

Die Richtlinie vom 21.03.2013 tritt am 31.12.2024 außer Kraft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

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rechtliche Grundlagen

 Richtlinie der Gemeinde Cölpin zu Ehrungen und sonstigen Anlässen vom 21.03.2013

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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