Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Richtlinie der Gemeinde Cölpin zu Ehrungen und sonstigen Anlässen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Joachim Jünger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Für Ehrungen durch den Bürgermeister der Gemeinde bei Altersjubiläen ab dem 80. Geburtstag, danach alle fünf Jahre, erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 1 ein Präsent im Wert von 20,00 €. Hier soll künftig ein Betrag in Höhe von 30,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Für Ehrungen anlässlich von Ehejubiläen erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 2 zur "Goldenen Hochzeit", zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum ein Präsent in Höhe 30,00 €. Hier soll künftig ein Betrag in Höhe von 50,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Für Ehrungen bei Firmenjubiläen ab dem 20. Firmenjubiläum überreicht der Bürgermeister entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 4 ein Präsent im Wert von 30,00 €. Künftig soll für die Ehrungen ab dem 25. Firmenjubiläum, danach alle fünf Jahre ein Präsent in Höhe von 50,00 € überreicht werden.
Für Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund besonderer Verdienste überreicht der Bürgermeister entsprechend der Richtlinie § 3 Abs. 4 ein Präsent im Wert von 20,00 €. Künftig soll ein Präsent in Höhe von 30,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Für sonstige Anlässe lt. Richtlinie § 4 wird eine Anerkennung im Wert von 20,00 € überreicht.
Künftig soll ein Präsent in Höhe von 100,00 € überreicht werden.
Die Richtlinie vom 21.03.2013 tritt am 31.12.2024 außer Kraft.
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,9 kB
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