Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/24/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin in ihrer Sitzung am 26. September 2024 die Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Cölpin.

 

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Sachverhalt

Bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Cölpin am 4. Juli 2024 erfolgte eine Beschlussfassung zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin. Anschließend erging die umgehende Anzeige gegenüber der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit der Bitte um rechtliche Prüfung. Per Schreiben vom 9. September 2024 wurde der Bürgermeister über eine inhaltliche Rechtsverletzung der neu gefassten Hauptsatzung informiert. Weitere rechtliche Hinweise und Bedenken wurden aufgeführt. Die Rechtsverletzung bezieht sich auf die Regelung zu den öffentlichen Bekanntmachungen (siehe § 9 der Hauptsatzung). Dahingehend erfolgte nunmehr eine Anpassung in Anlehnung an das oben genannte Schreiben. Auch die weiteren Hinweise und Bedenken wurden beachtet und entsprechend bei der Überarbeitung der Hauptsatzung integriert. So sieht die Kommunalverfassung nun beispielsweise eine Regelung vor, wonach neben der Bezeichnung der Ortsteile (siehe § 2 der Hauptsatzung) auch eine räumliche Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters anhand einer textlichen Beschreibung oder einer grafischen Darstellung Bestandteil der Hauptsatzung sein soll. Dementsprechend erfolgt die Einbindung der Anlagen 1-3 in Form eines Kartenauszuges der einzelnen Ortsteile.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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