Beschlussvorlage - 09GV/24/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Ruchay
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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10.10.2024
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Sachverhalt
Aufgrund der Änderung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV kann auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr Pragsdorf erfolgen.
Der derzeitige Beschluss der Gemeinde Pragsdorf sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:
Wehrführer 170,00 € pro Monat
Stellvertretenden Wehrführer 85,00 € pro Monat
Gerätewart 40,00 € pro Monat
Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 3.540,00 € jährlich.
Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 wären höchstens folgende Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger von freiwilligen Feuerwehren möglich:
Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat
Stellvertretenden Wehrführer 125,00 € pro Monat
Gerätewart 100,00 € pro Monat
Bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung sollen laut Verordnung insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
- einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
- die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
- die Anzahl der Einsatzfahrzeuge oder etwa die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art, die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und
- die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien sowie auch vergleichbarer Wehren, werden die bereits gezahlten Beträge als angemessen angesehen.
Bei Festlegung von Höchstsätzen würden zusätzliche Kosten für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.920,- €/Jahr entstehen, die über den bestehenden Haushalt gedeckt werden müssen.
Zur Festlegung der Aufwandsentschädigungen ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Pragsdorf erforderlich.
