Beschlussvorlage - 09GV/24/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt, die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf wie folgt:

 

Wehrführer                ………. € pro Monat

Stellvertretender Wehrführer ………. € pro Monat

Gerätewart    ………. € pro Monat

 

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV kann auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr Pragsdorf erfolgen.

 

Der derzeitige Beschluss der Gemeinde Pragsdorf sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:

 

Wehrführer     170,00 € pro Monat

Stellvertretenden Wehrführer    85,00 € pro Monat

Gerätewart       40,00 € pro Monat

 

Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 3.540,00 € jährlich.

Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 wären höchstens folgende Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger von freiwilligen Feuerwehren möglich:

Gemeindewehrführer   250,00 € pro Monat

Stellvertretenden Wehrführer  125,00 € pro Monat

Gerätewart     100,00 € pro Monat

Bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung sollen laut Verordnung insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
  • einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
  • die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
  • die Anzahl der Einsatzfahrzeuge oder etwa die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art, die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und
  • die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien sowie auch vergleichbarer Wehren, werden die bereits gezahlten Beträge als angemessen angesehen.

 

Bei Festlegung von Höchstsätzen würden zusätzliche Kosten für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.920,- €/Jahr entstehen, die über den bestehenden Haushalt gedeckt werden müssen.

 

Zur Festlegung der Aufwandsentschädigungen ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Pragsdorf erforderlich.

 

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rechtliche Grundlagen

FwEntschVO M-V

Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Festlegung von Höchstsätzen = 1.920,- € jährlich

 

HH Ansatz 2024:

9.12600.50190000 - 3.600€

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