Beschlussvorlage - 09GV/24/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende für das Park- und Seefest vom 12.07.2024 - 14.07.2024 zu:

 

Kleist Projektmanagement UG 600,00 Euro

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 Euro muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung / Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§   6 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen auf dem Produktsachkonto 09.28100.46290000

 

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