Beschlussvorlage - 09GV/24/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Führung eines Wappens zu.

 

Die Blasonierung hierzu lautet wie folgt:

 

Geviert von 1:4 Silber und 2:3 Rot, rechts oben ein schwarzer Doppelkopf Adler mir roter Bewährung und roten Schnabel, links oben und rechts unten eine goldene Pflugschar, unten links eine rote heraldische Rose mit goldener Butze und grünen Kelchblättern.

 

Ein Bild, das Frucht, Blume, Clipart enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden sind berechtigt, Wappen zu führen, die mit ihrer Geschichte und mit demokratischen Grundsätzen übereinstimmen. Die Schaffung von Wappenentwürfen sollte Personen übertragen werden, die über Kenntnisse in der Heraldik verfügen und mit der geschichtlichen Entwicklung der Gemeinde hinreichend vertraut sind. Der Wappenentwurf und die Blasonierung wurden durch den Heraldiker Herrn Herpich in Zusammenwirkung mit dem ehemaligen Gemeindevertreter Herrn Strelzyk erarbeitet. Die Genehmigung zur Führung des Wappens erfolgt durch das zuständige Ministerium und ist auf dem Dienstweg nach Prüfung des Antrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises einzuholen.

 

Nach inzwischen zweifacher Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 28.09.2023 und 21.03.2024 erging durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 10.07.2024 der Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Blasonierung auch eine Begründung enthält, die nicht Gegenstand des Wappenbriefes sein kann. Um die abschließende Genehmigung zur Führung des entsprechenden Wappens zu erhalten ist die Blasonierung zu korrigieren. Diesem Hinweis wird durch die erneute Beschlussfassung entsprochen. Die Wappenbegründung wird im Zusammenhang mit dem beigefügten Wappenabdruck dargestellt.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung MV vom 16. Mai 2024 - § 9

i.V.m. der Verwaltungsvorschrift vom 3.Juli 2017

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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