Beschlussvorlage - 09GV/24/021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation für den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 7 “Am Haussee” in der Gemeinde Pragsdorf.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Haussee“ in der Fassung vom März 2024 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie werden entsprechend der jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...