Beschlussvorlage - 09GV/24/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 10.10.2024 der Gemeindevertretung Pragsdorf und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Pragsdorf den

   

Bebauungsplan Nr. 7 “Am Haussee” der Gemeinde Pragsdorf

 

bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B sowie die Begründung mit Umweltbericht. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die Biotopkartierung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung des B-Planes Nr. 7 “Am Haussee” der Gemeinde Pragsdorf beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Mit dem B-Plan Nr. 7 “Am Haussee” der Gemeinde Pragsdorf wird Baurecht für die Errichtung von bis zu 8 Einzel- und Doppelhäusern geschaffen. Es sollen Grundstücke mit einer Größe von ca. 700 m² bis 900 m² gebildet werden.

Mit der Höhenfestlegung und maximalen Bebauung mit einem Vollgeschoss beabsichtigt die Gemeinde, dass sich die Baukörper in des Gesamtbild des Ortes einfügen und keine Dominanz gegenüber der Bebauung im Umfeld ausbilden.

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Aufwendungen für Erstellung von Bauleitplänen = HH 2024 mit 10.000 € (11401.56250001)

 

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Anlagen

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