Antrag - 00SV/24/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt: 

Nach Umzug der Speiseversorgung in die neugebaute Mensa, stellt die Stadt als Schulträger die freigezogenen Räumlichkeiten dem Hortträger zur Verfügung und wirkt darauf ein, dass dieser seine Hortaufnahmekapazitäten erweitert, damit Kinder von berufstätigen Eltern, die keinen Hortplatz erhielten (insbesondere in der vierten Klasse) und noch auf Wartelisten stehen, ein Betreuungsangebot erhalten.

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Sachverhalt

Ergibt sich aus Antrag, wird ggf. ergänzt und mündlich vorgetragen.

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rechtliche Grundlagen

 Keine

 

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Finanz. Auswirkung

ggf. zusätzliche Einnahmen

 

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Anlagen

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