Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/053
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Herrn Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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16.10.2024
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Sachverhalt
Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aufgrund des Rücktritts des amtierenden stellvertretenden Wehrführers vom 22. Juli 2024 ist die Neuwahl des stellvertetenden Wehrführers innerhalb von 3 Monaten notwendig.
