Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard beschließt für die Durchführung der Maßnahme "Ausbau der OD Lindenhof, 1. BA ab Anbindung MSE 85 bis Hausnummer 14” die Vergabeart "beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" bis hin zur Auftragsvergabe.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 16.09.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard bereits den Willen erklärt, die Anliegerstraße in Lindenhof grundhaft auszubauen. Zu diesem Zeitpunkt lagen die kalkulierten Kosten für den Straßenbau des 1. Bauabschnittes bei knapp 305.832,98 € (brutto), bei einer Förderquote von 75%.

Nach Konkretisierung der Planungsphasen und nach Aktualisierung und Weiterführung der Planung liegen die Gesamtkosten bei ca. 470 T€ (brutto). Der Stadt liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 350.607,47 EUR (75% Anteilsfinanzierung) vor, so dass mit Eigenmitteln in Höhe von ca. 120 T€ zu rechnen ist. 

Damit liegt die voraussichtliche Auftragssumme unterhalb der Wertgrenze von 1,0 Mio € des § 5 Abs. 1 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) und kann im Zuge einer “beschränkten Ausschreibung” vergeben werden.

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rechtliche Grundlagen

 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen durch Fördermittel i.H.v. ca. 350 T€

Auszahlungen i.H.v. ca. 470 T€

Die Veranschlagung erfolgt über den Haushalt 2025. Die Eigenmittel müssen über eine Kreditaufnahme finanziert werden.

 

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