Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme folgender Spenden zu:

Spender

Betrag

Verwendungszweck

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH

250,00 €

Veranstaltungen Burg Stargard 2024

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen.

Ab 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

Mit einer Spendenvereinbarung vom 09.10.2024 hat sich die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH verpflichtet, der Stadt Burg Stargard eine Geldspende in Höhe von 250,00 € zur Unterstützung von Veranstaltungen im Jahr 2024 zukommen zu lassen.

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§   5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen auf dem Produktsachkonto 28100.46290000

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