Beschlussvorlage - 09GV/24/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Landgraben und Obere Havel / Obere Tollense und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Pragsdorf ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände „Landgraben“ sowie „Obere Havel / Obere Tollense“.

Der Wasser- und Bodenverband wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Über- und Unterdeckungen sind zu vermeiden und durch entsprechende Gebührenkalkulationen auszugleichen.

Da sich seit der letzten Kalkulation (2020) eine Unterdeckung ergab und der Verband  Landgraben seinen Beitrag um ca. 2.600 € erhöht hat, mussten die Gebühren neu kalkuliert werden.  

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände

 

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Anlagen

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