Beschlussvorlage - 09GV/24/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Spender: Marcel Süße, Seestraße 7, 17094 Pragsdorf

Zuwendungszweck: Hebebühne für einen Tag zur Nutzung zum Zweck Heimatpflege und Ortsverschönerung

Höhe der Spende: 172,55 €, bereits durch Herrn Süße beglichen

 

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Sachverhalt

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4, AO, Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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