Beschlussvorlage - 09GV/24/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt die "Richtlinie der Gemeinde Pragsdorf zu Ehrungen und sonstigen Anlässen" (siehe Anlage).

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Sachverhalt

In der Richtlinie zu Ehrungen und sonstigen Anlässen - § 4 Sonstige Anlässe - können Ehrungen zu weiteren Anlässen vorgenommen werden. Der Bürgermeister befindet über Art, Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung zurzeit bis maximal 20,00 €.

Künftig sollen hier 30,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Dazu gehören Gratulation//Ehrungen/Anerkennung

- verdienstvoller Vereinsvorstände

- anlässlich der Verleihung öffentlicher Auszeichnungen

- im Rahmen bestehender Partnerschaften

- Beileidsbekundungen

Durch den Gemeindevertreter Herr Mohwinkel wurde der Vorschlag gemacht, zusätzlich die Geburt eines Kindes ebenfalls als Gratulation aufzunehmen.

Die Richtlinie tritt nach Beschlussfassung am 01.01.2025 in Kraft. Die Richtlinie vom 11.04.2013 und die 1. Änderung der Richtlinie vom 28.08.2022 treten außer Kraft.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Mehraufwendung pro Jahr in Höhe von ca. 150 - 200 € pro Jahr für Geburten;
 ca. 150 bis 200 € pro Jahr für sonstige Ehrungen / Gratulationen

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Anlagen

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