Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung der Stadt Burg Stargard
für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen
(Bewohnerparkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Herr Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Gebührenordnung der Stadt Burg Stargard für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung), die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde und setzt die zu zahlende jährliche Gebühr auf 150,00 Euro fest.
Sachverhalt
Bisher war die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises bundeseinheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Der dortige Gebührenrahmen ließ eine Höchstgebühr von 30,70 Euro pro Jahr zu. Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Gebührenordnungen anzupassen. Diese Ermächtigung kann auf die Kommunen übertragen werden. Mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel vom 29. September 2022 (GVOBl. M-V, S. 536) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und den Kommunen ermöglicht, die Gebührenhöhe für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzulegen.
Für die Bestimmung der Gebührenhöhe sind neben den Kosten des Verwaltungsaufwandes auch die Bedeutung der Parkmöglichkeit bzw. deren wirtschaftlicher Wert oder sonstiger Nutzen der Parkmöglichkeit maßgeblich.
Grundsätzlich wird eine Gebührenerhebung für Bewohnerparkausweise verwaltungsseitig in einem Umfang von 10,- bis 15,- € pro Monat als verhältnismäßig erachtet, insbesondere im Vergleich zu marktüblichen Kosten bei privater Stellplatzvermietung. Eine Obergrenze gibt es nicht. Insoweit ist die künftige Höhe der Bewohnerparkgebühr durch politischen Beschluss festzulegen. Der Beschluss einer entsprechenden Gebührenordnung ist für die weitere Erteilung von Bewohnerparkausweisen zwingend notwendig.
rechtliche Grundlagen
Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel vom 29. September 2022 (GVOBl. M-V, S. 536)
Als rechtliche Grundlage für die Erhebung der Bewohnerparkgebühren muss eine Bewohnerparkgebührenverordnung erlassen werden (Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
Haushaltsjahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2025 |
Finanzhaushalt |
ja |
2025 |
Derzeit werden durch Anwohner der Stadt Burg Stargard 26 Bewohnerparkausweise in Anspruch genommen. Die entsprechenden Einnahmen betragen 780,00 € bei einer Gebühr von 30,00 € je Parkausweis.
Mehreinnahmen: bei einer Gebühr von 150 €/jährlich - schätzungsweise 2 bis 2,5 T€ / Jahr
Einmalige Kosten im dreistelligen Bereich würden durch die Beschilderung von Gebieten anfallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
238,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
745,3 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
9,1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
94,3 kB
|
