Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/042-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, ein Bauleitplanverfahren zur Umwandlung einer derzeit im Außenbereich liegenden Fläche im Ortsteil Teschendorf in eine bebaubare Fläche einzuleiten.

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Sachverhalt

Der Ortsteil Teschendorf hat in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung erfahren. Um diese Entwicklung weiter zu fördern und den zukünftigen Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen zu decken, soll die im Außenbereich liegende Fläche über ein Bauleitplanverfahren in eine bebaubare Fläche umgewandelt werden. 

Ziel ist es, langfristig die Entwicklung eines Mischgebiets zu ermöglichen, in dem sowohl gewerbliche Nutzungen als auch die Bebauung mit Einfamilienhäusern realisiert werden können. Innerhalb des Gebiets soll auch ein Bereich für einen Sportplatz bzw. Dorfplatz ausgewiesen werden, auf dem in Kombination eine Baufläche für ein Dorfgemeinschaftshaus mit integrierter Feuerwehr entstehen könnte.

Dies trägt zur Attraktivität des Ortsteils bei und bietet neue Chancen für die Ansiedlung von Gewerbe und Familien. Es besteht der Wunsch, innerhalb dieses Gebiets einen Sportplatz bzw. Dorfplatz zu integrieren, der als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft dienen kann. Gleichzeitig soll in unmittelbarer Nähe eine Baufläche für eine Feuerwehr eingeplant werden, um die Sicherheitsinfrastruktur im Ortsteil Teschendorf zu stärken.

Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist notwendig, um die planerischen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen und die Flächen entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt Burg Stargard zu entwickeln. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Bürgerbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. 

Die aktualisierte Vorlage berücksichtigt die Empfehlungen aus dem Stadtentwicklungs- sowie Hauptausschuss.

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden im Rahmen des städtischen Haushaltsplans berücksichtigt. Weitere finanzielle Aufwendungen, insbesondere für die Erschließung der Flächen, werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der jeweiligen Projektplanungen konkretisiert und beschlossen.

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Anlagen

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