Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Christoph Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard ab dem 01.01.2025 wie folgt:
- Wehrführer 250,00 € pro Monat
- Stellvertretenden Wehrführer 125,00 € pro Monat
- Gerätewart 100,00 € pro Monat
- Jugendwart 125,00 € pro Monat
- Zwergenfeuerwehrwart (stellv. Jw) 62,50 € pro Monat
Sachverhalt
Aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV soll eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen besprochen und empfohlen werden.
Der bestehende Beschluss der Stadt Burg Stargard sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:
- Wehrführer 170,00 € pro Monat
- Stellvertretender Wehrführer 85,00 € pro Monat
- Gerätewart 30,00 € pro Monat
- Jugendwart 85,00 € pro Monat
- Zwergenfeuerwehrwart (stellv. Jw) 30,00 € pro Monat
Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 5.160,00 € jährlich.
Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 wären folgende neue Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard möglich:
- Gemeindewehrführer 250,00 € pro Monat
- Gerätewart 100,00 € pro Monat
- Jugendwart 125,00 € pro Monat
Die Stellvertreter (außer Gerätewart) können bis zur Hälfte der max. Aufwandsentschädigung des Wehrführers und des Jugendwarts können bis zur Hälfte erhalten.
Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung soll insbesondere berücksichtigt werden:
- die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
- einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
- die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
- die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,
- die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,
- die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und die
- Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.
