Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard ab dem 01.01.2025 wie folgt:

 

  • Wehrführer      250,00 € pro Monat
  • Stellvertretenden Wehrführer  125,00 € pro Monat
  • Gerätewart      100,00 € pro Monat
  • Jugendwart      125,00 € pro Monat
  • Zwergenfeuerwehrwart (stellv. Jw)       62,50 € pro Monat
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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung für ehrenamtlich Tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in MV soll eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen besprochen und empfohlen werden.

 

Der bestehende Beschluss der Stadt Burg Stargard sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:

  • Wehrführer                          170,00 € pro Monat
  • Stellvertretender Wehrführer              85,00 € pro Monat
  • Gerätewart                             30,00 € pro Monat
  • Jugendwart     85,00 € pro Monat
  • Zwergenfeuerwehrwart (stellv. Jw)     30,00 € pro Monat

 

Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen nach der bestehenden Regelung betragen für alle Funktionsträger 5.160,00 € jährlich.

 

Nach der letzten Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 wären folgende neue Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard möglich:

 

  • Gemeindewehrführer                          250,00 € pro Monat
  • Gerätewart     100,00 € pro Monat
  • Jugendwart     125,00 € pro Monat

 

Die Stellvertreter (außer Gerätewart) können bis zur Hälfte der max. Aufwandsentschädigung des Wehrführers und des Jugendwarts können bis zur Hälfte erhalten.

Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung soll insbesondere berücksichtigt werden:

  • die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
  • einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
  • die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
  • die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,
  • die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,
  • die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und die
  • Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.

 

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rechtliche Grundlagen

FwEntschVO M-V

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Mehraufwand i.H.v. ca. 4 T€/jährlich

 

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