Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/24/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Auswahl der in Anlage 1 dargestellten Spielgeräte für den Spielplatz Quastenberg zu und beschließt die Einleitung einer beschränkten Ausschreibung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte für die Anschaffung und den Aufbau der Spielgeräte einzuleiten.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 16.10.2024 wurde über die Anschaffung des ersten großen Spielgerätes (einer Spiel- und Kletteranlage) auf dem zukünftigen Spielplatz Quastenberg entschieden.

 

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass ergänzende Spielgeräte für Kleinkinder sowie auch für ältere Kinder nach einer weiteren Beratung und Beschlussfassung angeschafft werden sollen.

 

Bei der Auswahl der Geräte wurde verwaltungsseitig neben den vorgegebenen Kriterien (Zielgruppe, Budget), die zur Verfügung stehende Fläche von ca. 3.000 m² berücksichtig, da jedes Gerät bzw. jede Spielanlage bestimmte Vorschriften zum Fallschutz einhalten muss. Mit der in Anlage 1 getroffenen Auswahl ist die Herrichtung des Spielplatzes auf der vorgegebenen Fläche mit einem angemessenen Budget möglich und auch durch den Bauhof realisierbar.

Durch die Verwaltung wurden jedoch noch weitere Spielgeräteoptionen als Anlage angefügt.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, GemHVO – Doppik

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Auswahl der Spielgeräte und Einrichtungen entsprechend Anlage 1 belaufen sich einschließlich sonstiger Material- und Mietkosten (Baugeräte) auf ca. 30 T€.

 

Da die Geräte durch den städtischen Bauhof aufgestellt werden sollen, entfallen externe Herstellungskosten.

 

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Anlagen

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