Antrag - 00SV/24/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Eine gänzliche Neufassung der Hauptsatzung ist von der Stadtvertretung und der Stadtverwaltung bereits mit der Konstituierung im Juli 2024 anvisiert worden.

In dieser Verfassung findet sich der kleinste gemeinsame Nenner der 3 Fraktionen im Rahmen einer Hauptsatzung geeint. Als Vorlage diente der Entwurf der Verwaltung. In mehreren Gesprächen und Terminen wurde mit der Verwaltung sowie mit den Fraktionen seit September 2024 intensiv an der Hauptsatzung gearbeitet. Fand etwas in dieser Diskussion und Ausarbeitung keine Mehrheit mehr, wurde es nicht in der Hauptsatzung aufgenommen. Die Änderungen der Hauptsatzung treten direkt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Reduzierung der Aufwendungen für Fraktionsvorsitzende und Stadtvertretervorsteherin
 

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Anlagen

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