Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Jahresabschlusses 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
10.03.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Anhörung
|
|
|
25.03.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
09.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vom 21.01.2025 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 162.130,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 417.278,62 EUR und einem Jahresergebnis von -14.468,32 EUR festgestellt.
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
447,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
741,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
227,2 kB
|
