Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vom 21.01.2025 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 162.130,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 417.278,62 EUR und einem Jahresergebnis von -14.468,32 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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