Informationsvorlage - 00SV/25/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung des Spielplatzes Quastenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karlo Weber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Entscheidung
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11.03.2025
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Burg Stargard hat in der Sitzung vom 19.12.2024 unter TOP 8.7 - Beschluss über die Auswahl weiterer Spielgeräte sowie die Bestimmung und Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens für den Spielplatz in Quastenberg - folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Auswahl der in Anlage 1 dargestellten Spielgeräte für den Spielplatz Quastenberg zu und beschließt die Einleitung einer beschränkten Ausschreibung. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte für die Anschaffung und den Aufbau der Spielgeräte einzuleiten.
Durch den Einreicher des Antrages wird in Zusammenarbeit mit der Grundschule
Kletterrose sowie der Verwaltung ein Lageplan erstellt.
Um diesem Beschluss Folge zu leisten, wurde verwaltungsseitig diese Informationsvorlage angelegt, damit über den erstellen Lageplan informiert werden kann.
Zuvor fand eine ausführliche Beratung des für Spielplätze zuständigen Mitarbeiters der Verwaltung mit dem Einreicher des Änderungsantrages Herrn Lüttke statt. Dabei wurden alle relevanten Vorschriften für die Aufstellung der Spielgeräte berücksichtigt.
Alle Spielgeräte entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards und Normen. Die Positionierung der Spielgeräte wurde unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersgruppen vorgenommen, um eine optimale Nutzung und Sicherheit zu gewährleisten. Die Vorgaben des B-Planes "Alte Gärtnerei" wurden bei der Planung des Spielplatzes umfassend berücksichtigt. Die ausgewiesenen Flächen für den Spielplatz entsprechen den im B-Plan festgelegten Nutzungen. Die Planung berücksichtigt die vorhandene Vegetation und Landschaftsstruktur, um eine harmonische Integration in die Umgebung zu gewährleisten.
Mit Bestätigung des Haushaltsplans 2025 durch die Kommunalaufsicht wird die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen verwaltungsseitig erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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400,9 kB
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